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Steuern durch Steuern -Kommune mit Mut zur Leerstandssteuer gesucht

Es liegt auf der Hand, dass mit einem knappen Gut sorgfältig und sparsam umgegangen werden muss. Boden und Wohnflächen sind in vielen Gebieten besonders spärlich vorhanden. Daher liegt es auf der Hand, dass diese besteuert sein müssen. Besonders, wenn diese nicht sorgsam behandelt werden. Etwa durch jahrelangen Leerstand.

Das dachten sich nahezu gleichzeitig Regionalregierungen in Kanada, Spanien und Belgien. Und erheben daher seit 2017 eine Leerstandssteuer.

2018 beschäftigte sich der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages mit der Steuer. Die Fragen, welche der wissenschaftliche Dienst, der neben Rechercheaufgaben auch die Erstellung von Gutachten übernimmt, untersuchte: Ist eine Leerstandssteuer in Deutschland machbar? Und wenn ja, wie?

Ja! es geht.

Ausgehend von dem Gedanken, dass die Grundsteuer ohnehin überarbeitet werden muss, prüfte der Wissenschaftliche Dienst, ob die Leerstandsteuer in Form einer Ergänzung zur Grundsteuer rechtlich möglich ist. Das ist sie nicht.

Prüfte dann aber eine eigenständige Steuer, vergleichbar mit der Zweitwohnsitzsteuer. Natürlich darf diese Steuer nicht den europarechtlichen Vorgaben widersprechen. Das tut sie dann nicht, wenn bei der Besteuerung alle EU-Bürger unabhängig ihrer konkreten Staatsangehörigkeit gleich behandelt werden. Weiterhin empfiehlt der wissenschaftliche Dienst Ausnahmen von der Steuerpflicht bei langjähriger Krankheit, Tod oder anstehendem Eigentümerwechsel.

Weiterhin geht der Wissenschaftliche Dienst auf die bereits in manchen Kommunen bestehenden Zweckentfremdungssatzungen ein ,die wir hier schon einmal gelobt haben. Zweckentfremdungssatzungen sind als Alternative zur Leerstandssteuer anzusehen. Da die Zweckentfremdungssatzungen jedoch meist auf den Zeitraum von 5 Jahren beschränkt ist, bietet sich meines Erachtens an im Anschluss eine Leerstandssteuer einzuführen, um den Steuerungseffekt auf den örtlichen Wohnungsmarkt zu verstetigen.

Kommunen sind zuständig –und erhalten Steuereinnahmen

Die Leerstandssteuer fällt unter die Aufwandssteuern, die in den meisten Bundesländern an die Kommunen abgegeben wurden. Das bedeutet, Stadt – und Gemeinderäte können die Leerstandssteuer in Form einer Satzung vor Ort beschließen und die Steuereinnahmen behalten.

In den Staaten, die bereits eine Leerstandssteuer haben, beträgt der Steuersatz 1-3 % des Immobilienwerts. In Kanada ist bereits eine Erhöhung auf 5% in 2023 beschlossen. Im spanischen Baskenland beträgt die Steuer 10 -30 Euro pro qm, abhängig davon, wie lange der Leerstand schon besteht. Hier gelten allerdings weitreichende Ausnahmen, die den Steuerungseffekt weitestgehend aushebeln.

Bei einem Steuersatz von 2% würde beispielsweise in meiner Heimatstadt Landau/Pfalz ein jährliches Steuereinkommen von 3 Mio Euro entstehen. Ein willkommenes Geschenk für die notorisch unterfinanzierten Kommunen.

Besonderer Clou möglich

Weiterhin könnte man, dem Beispiel der europäischen Nachbarländer folgend, die Steuereinnahmen zweckgebunden für die Schaffung von sozialem Wohnraum einsetzen. Ein doppelter Gewinn für den örtlichen Wohnbestand also. In Vancouver verzeichnet man seit der Einführung der Steuer einen Rückgang des Leerstands um 26%. Allerdings lässt sich hier nicht klar trennen, welche Maßnahmen genau für den starken Rückgang verantwortlich war. Auf jeden Fall zeigt die Steuer auch eine vorbeugende Wirkung. Das Engagement bei der Vermarktung von leerstehenden Immobilien ist in allen Ländern mit Steuer, deutlich gestiegen.

Jetzt müsste nur noch die erste deutsche Kommune den Mut haben, mit der Steuer zu starten. Ich bin gespannt, wer das Rennen macht.

Link zur Analyse des wissenschaftlichen Dienstes

Weitere Infos:

Warum Leerstand bekämpfen?

Wann ist ein Leerstandsmelder sinnvoll ?

Es kann auch anders gehen – Inspirierendes Beispiel aus Irland

Leerstandsaktivierung mit Charme – Wanfrieds Wohnwerber

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