Kategorien
Aktive Verbände und Bürgerinitiativen Baden-Würtemberg Hessen Rheinland-Pfalz

Flächenbrand in Ludwigshafen

Mehr als 840 ha Boden können laut dem aktuellen Entwurf des Regionalplans Rhein-Neckar im Gebiet rund um die Metropolregion um Ludwigshafen, Mannheim und Heidelberg in den nächsten 15 Jahren zusätzlich bebaut werden. 

Ein unhaltbarer Zustand finden die Umweltverbände, Bauernverbände und Bürgerinitiativen im Bundesbündnis Bodenschutz und haben daher am 9.Juli in Ludwigshafen einen bundesländerübergreifenden Protest organisiert.

Ein coronakonformer, voller Platz in Rheingönheim, im Hintergrund die rund 30 Traktoren mit denen verschiedene Bauernverbände angereist waren ( Foto: Niko Martin/thegoodmedia)

Auf der Fläche LU-09 in Ludwigshafen-Rheingönheim sollen 24 ha Ackerland, Vorrangfläche für Hochwasserschutz, Grundwasserschutz und Grünzäsur mit Lebensraum diverser Fledermausarten und dem Schwarzmilan in ein neues Wohngebiet umgewandelt werden.

Diese Fläche ist symptomatisch für viele weitere Flächen, die in den aktuellen Regionalplänen zur Bebauung vorgesehen sind. Fast immer auf landwirtschaftlicher Fläche, immer am Ortsrand, immer mit einer lockeren, gut vermarktbaren Bebauung oder Gewerbe. 

Dass es im Ortskern von Rheingönheim vielen Leerstand gibt, erst vor kurzem nebenan ein Baugebiet entwickelt wurde und das ebenfalls genehmigte Baugebiete der Nachbargemeinde fast in Sichtweite sind, spielt keine Rolle. Genausowenig wie das Ziel der Bundesregierung die Neuinanspruchnahme von Böden auf 30 ha täglich zu begrenzen. Eine Berechnung ob die ausgewiesenen Flächen dem prozentualen Anteil des Regionalverbands einhalten wird nicht angestellt. Auch strikte Vorgaben zum Flächen sparen sucht man vergebens. Eher schön gerechnete Gewerbebedarfe und Freigibigkeit bei der Gewährung von neuen Baugebieten bei Dörfern deren Einwohnerzahlen seit Jahren sinken.

Dr. Willi Billau, Vorsitzender des Bauernverbandes Starkenburg zum Schulterschluss zwischen Landwirtschaft und Naturschutz (Foto: Niko Martin/thegoodmedia)

Änderungen notwendig

Von Naturschützer:innen, Bäuer:innen und Bürger:innen wurden daher gemeinsam Änderungen am Regionalplan und ein neuer Entwurf gefordert. Besonders wichtig sind folgende Punkte:

Dichtewerte

Der Dichtewert schreibt vor wie dicht ein Baugebiet bebaut werden muss. Im Regionalplan Rhein-Neckar sind für die Oberzentren nur 45 Wohneinheiten pro Hektar vorgeschrieben. Dies entspricht einer Mischung aus Doppelhaushälften und Reihenhäusern. In Großstädten, in denen Geschosswohnungsbau und Mehrfamilienhäuser normal und akzeptiert sind, ist es verantwortungslos eine so lockere Bebauung zu erlauben.

Den Kommunen mit sinkender Bevölkerungsentwicklung wird ein Entwicklungsrecht grundgesetzlich zugebilligt. Diesen Baugebieten werden nur ein Dichtewert von 20 Wohneinheiten pro Hektar als Mindestmaß vorgegeben. Also reine Einfamilienhauswohngebiete mit dem größtmöglichen Flächenbedarf pro Einwohner. Unabhängig davon wie viel Leerstand es im betreffenden Ort bereits gibt. Dieser freigibige Umgang mit Boden ist vor allem deshalb nachteilig, weil Boden nicht vermehrbar ist und in den allermeisten Fällen Naherholungsflächen und landwirtschaftliche Flächen bebaut werden sollen, die die kleinen Orte gerade lebenswert macht und zum dauerhaften Fortbestand dringend notwendig sind.

Leerstand

Wie oben bereits erwähnt, verhindert vorhandener Leerstand nicht die Freigabe zusätzlicher Baugebiete im Regionalplan. Dieser wird beim Regionalplan Rhein-Neckar zwar zur der Berechnung des vorhandenen Innenpotientials angerechnet, verhindert aber nicht die Neugewährung von zusätzlichen Gebieten bei jeder Fortschreibung des Regionalplans. Zusätzlich werden Leerstände nur teilweisebetrachtet. Gewerbeleerstände können größtenteils zu Wohnungen umgebaut werden. Werden so aber nicht betrachtet. Für die Ermittlung des Wohnflächenbedarfs wird Gewerbeleerstand nicht herangezogen. 

Insbesondere durch Sanierung von Leerständen, immerhin stehen bundesweit Flächen der zweifachen Größe von Hannover leer, ist noch viel Potential vorhanden. Hier könnten allein  1,1 Millionen Wohnungen und 390.000 leerstehende Eigenheime saniert und wieder in Wohnraum ungewandelt werden. 

Schwellenwerte für Gewerbe

Es gibt in Rheinland-Pfalz das Instrument der Schwellenwerte. Ein Instrument dass wir hier schon erklärt haben. Diese gelten aber nur für Wohnbauflächen. Für Gewerbeflächen und Logistikbetriebe besteht keine maximale Obergrenze, die bei der Flächenausweisung zu beachten sind. Diese Übervorteilung von Gewerbeflächen gegenüber Wohnbebauung ist ungerecht und wertet die Wirtschaft offensichtlich höher als die Wohnbedürfnisse von Menschen. Außerdem wird auf den meisten dieser Flächen bereits Wirtschaft betrieben. Nämlich Landwirtschaft. Das sich Unternehmen und Gewerbe in keiner Weise flächenmäßig eingrenzen und verantwortungsvoll zeigen müssen ist ungerecht. Für Gewerbegebiete müssen ebenfalls Flächenbeschränkungen Pflicht werden.

Junglandwirtin im Interview mit dem SWR- Sie sind von der steigenden Bebauung ihrer Äcker besonders betroffen. (Foto: Niko Martin/thegoodmedia)

Vorranggebiete

Vorranggebiete dienen der besonderen Entwicklung des Vorranggegenstands. So sind Vorranggebiete für Landwirtschaft vor allem für Felder und Äcker vorgesehen, Vorranggebiete für den Naturschutz für die Biotopenwicklung reserviert. Wer jedoch jemals versucht hat ein Vorranggebiet für den Rohstoffabbau, also ein Sand-, Kies- oder Kohletagebau zu verändern, weiß dass diese Vorranggebiete niemals aus den Plänen gestrichen werden. Ganz im Gegensatz zu Vorranggebieten für Landwirtschaft oder Naturschutz. Diese genießen nur so lange Vorrang bis jemand Baupläne für diese Flächen entwickelt und die Kommune diese bei der Regionalplanung anmeldet. Diese Hierarchie zwischen Vorranggebieten muss ebenso verändert und der Schutz für Vorranggebiete für Landwirtschaft und Naturschutz deutlich gestärkt werden!

(Foto: Niko Martin/thegoodmedia)

Noch bis 15. Juni 2021 können alle Bürger:innen Einwendungen einreichen. Nur wenn Sie sich wehren, wird deutlich, dass weite Teile der Bevölkerung solche Planungen ablehnen.  Details zum Regionalplan und Postadresse:

https://www.m-r-n.com/was-wir-tun/themen-und-projekte/projekte/Regionalplanaenderung

(Foto: Niko Martin/thegoodmedia)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert