Wenn neue Baugebiete oder Straßen ausgewiesen werden, geht meistens landwirtschaftliche Fläche verloren. Das ist schlimm für den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieb, der mit weniger Ackerland auskommen muss. Führt aber auch zu einer Erhöhung der Bodenpreise, verkleinert Lebensräume und stoppt die Ökosystemleistungen die Böden erbringen. Raumplaner:innen hingegen sagen, dass die landwirtschaftliche Fläche, die einzige Flächen sind, mit der sie überhaupt planen können. Denn Siedlungen, bestehende Gewerbegebiete und Naturschutzgebiete sind bereits überplant.
Ungleichbehandlung der Landwirtschaft
Zusätzlich wird beispielsweise Rohstoff-Unternehmen mit Kies-, Sand- und Kohlebergbaue eine 25-jährige Betriebsgarantie seitens der Raumplanung zugesichert. Diese Besonderheit des Bergrechts führt regelmäßig zu Konflikten. Die Änderung des Bergrechts wurde daher schon oft versucht, ist aber nie geglückt ist. Hier gibt ein offensichtliche Ungleichbehandlung zwischen zwei Wirtschaftszweigen, die beide elementar vom Boden abhängig sind.
Daher gibt es die Idee landwirtschaftliche Schutzzonen auszuweisen. Eine kluge Idee. Hat allerdings den Haken, dass zusätzlich die erlaubten Eingriffe in Schutzgebiete deutlich verschärft werden müssen. Aktuell darf beispielsweise in Naturschutzgebiete nicht eingegriffen werden, außer Projekte des Allgemeininteresses sollen dort durchgeführt werden. Das Allgemeininteresse wird dabei sehr einseitig ausgelegt. Gewerbegebieten und Straßenbau wird die Wichtigkeit für die Allgemeinheit ohne weiteres zugestanden, Artenschutz, Trinkwasser und Ernährungssicherheit werden bei Konfliktfällen nicht im Allgemeininteresse angesehen. Ähnlich leicht wären also Eingriffe in die landwirtschaftlichen Schutzzonen möglich.
Andere Ideen – die Nichtbauzone
Die Schweizer Raumplanung verfolgt mit ihren Nichtbauzonen einen ähnlichen Weg wie er mit den landwirtschaftlichen Schutzzonen angedacht ist. Überplant werden können nur Bauzonen, alles andere sind Nichtbauzonen. Dort sind nur Bauten im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung oder Infrastrukturelemente wie Strommasten erlaubt. Ein Volksentscheid zum Verbot neuer Bauzonen wurde 2018 abgelehnt, taucht in der Diskussion aber immer wieder auf.
Gute Böden Entscheidungsgremien bekannt machen
Das Umweltbundesamt hat im vergangenen Jahr eine Studie zu einem bereits 2015 gestarteten Projekt herausgegeben, dass untersucht, ob die weitreichende Etablierung von Bodenfunktionsbewertungen den landwirtschaftlichen Flächen helfen könnte. Was Bodenfunktionsbewertungen sind haben wir hier erklärt. Die Studie Bodenfunktionsbewertung als Schutzmaßnahme kommt zu dem Schluss, dass Verwaltungen mit einer flächendeckenden Einführung von Bodenfunktionsbewertung für die Wertigkeit von Böden sensibilisiert werden und besser verstehen welche landwirtschaftlichen Flächen wertvoll sind. Dies hat eine rücksichtsvollere Bauplanung zur Folge. Allerdings brauchen Verwaltungen eine gezielte Schulung zum Umgang mit diesen Bodendaten.
Auch zusätzlicher Schutz wertvoller anderer Böden
Der große Vorteil an dieser Methode wäre, dass hier das leidige Ausspielen von Naturschutz und Landwirtschaft ausgehebelt wird. Neben der natürlichen Bodenfruchtbarkeit ist ein Parameter zur Bodenfunktionsbewertung ist nämlich die Biotopeigenschaft eines Bodens. So werden auch auch besonders magere oder besondere Böden wie Trockenrasen oder Moore, die zwar wenig fruchtbar sind, aber eine hohe Eignung als Biotope aufweisen mit hohen Werten belohnt. Mit Erosionsanfälligkeit, Nitratrückhaltevermögen sind zudem zentrale Ökosystemleistungen gesunder Böden mit einberechnet. Böden die hier viel leisten, sollten keinesfalls durch Versiegelung ihre wichtige Rolle im Ökosystem verlieren.