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#Withdrawthecap- die europäische Argarpolitik muss sich ändern

Die Agrarpolitik in Europa ist eins der wichtigsten europäischen Themenfelder und macht 38 % des europäischen Haushalts aus.

Entsprechend einflussreich sind die europäischen Vorgaben auf die Landwirtschaft. Den größten Anteil machen Direktzahlungen an Agrarbetriebe – rund 4,8 Milliarden Euro. Davon profitieren besonders die Großbetriebe. In Deutschland kassieren 1,7 Prozent der Betriebe ein Viertel aller Direktzahlungen.

Wie lenkt die europäische Agrarpolitik unsere Landwirtschaft ?

Das Geld wird in zwei Fördertöpfe aufgeteilt. Der sogenannten 1. Und 2. Säule. Die erste Säule umfasst bislang etwa 80 % der Gelder und wird ohne Umweltauflagen pro Hektar landwirtschaftlicher Fläche an die Betriebe ausgezahlt. Daher bekommen insbesondere Großbetriebe hier besonders viel Geld. Die zweite Säule bezahlt gesellschaftlich relevante Leistungen. v.a  Ökolandbau, Umweltmaßnahmen, Regionalvermarktung und die Maßnahmen in den europäischen Natura 2000 Schutzgebieten.

Der Green Deal verkündet einen Politikwechsel

Durch die Ausrufung des green deal und der geplanten Farm2Fork-Strategie und der Biodiversitätsstrategie durch die neue EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die beide für einen besseren Schutz von Natur und ökologischen Ressourcen sorgen sollten, erhoffte man sich eine Anpassung der GAP an diese Ziele und eine Argarpolitik die auf ihren Einfluss auf Böden, Artenvielfalt und Klimawandel eingeht und verbessert.

Und dann ?

Am ersten Juni 2018 stellte die EU-Kommission die Gesetzentwürfe zur zukünftigen GAP vor. In einer ersten Analyse wurde die Vorschläge aus Bodenschutzssicht als völlig unzureichend bewertet. Besonders forderten die Umweltverbände:

·       Finanzielle Förderung von Landwirten für ökologisch sinnvoller Maßnahme ( „öffentliches Geld für öffentliche Leistung“ zusammengefasst)

·       Keine Subventionen für Betriebe, die Tier- oder Menschenwohl durch landwirtschaftliche Praxis gefährden, z.B. Übermäßigen Pestizideinsatz

·       Ausreichend gesicherter EU-Naturschutzfonds zur Finanzierung von Natura2000 Maßnahmen

·       Förderung der TEN-G Netzwerks zum Aufbau transeuropäischer grüner Korridore mit 1 Mio Euro jährlich.

·       Statt Kürzung Beibehaltung des derzeitigen Fördervolumens oder wenn Kürzung gleiche Kürzung in beiden Säulen, nicht wie von der Kommission vorgeschlagen 1,5 % in der ersten Säule und 15 % in der zweiten Säule.

·       Keine Sonderrechte für Mitgliedsstaaten Gelder in der zweiten Säule um weitere 15 % zu kürzen.

·       Keine Übertragung von Zielen und Sanktionen an die Mitgliedsstaaten, die vor allem beim Greening durch umfassende Sonderregelungen den Naturschutz faktisch ausgehebelt haben.

·       Beibehaltung und Aufstockung des Mindestanteils der ökologischen Vorrangflächen auf, Geplant ist ein Wegfall der Flächenvorgaben, derzeit 5 % Pflicht.

·       Beibehaltung und Ausweitung der konkreten Anteile von Dauergrünland und Anzahl der Fruchtwechsel, beides ist im Entwurf nur noch erwähnt aber nicht mehr beziffert.

·       Mindestanteil an Leguminosen als Bodengesundungsfrucht in der Fruchtfolge vorgegeben

·       Beibehaltung von Sanktionen, für Mitgliedsstaaten und Betriebe

·       Verbindliche Einführung der Eco-schemes mit angemessener Mindestfinanzierung und Mindeststandards, 30 % der Fördermittel der 1.Säule mit jährlich steigendem Prozentsatz.

·       Definition von landwirtschaftlicher Fläche, so dass auch Paludikultur und extensives Grünland eingeschlossen wird.

Im europäischen Parlament wurde der Vorschlag der Kommission  mit den Stimmen der europäischen Konservativen, Liberalen und Sozialdemokraten ( EVP, Renew, S&D) angenommen. Das Bemerkenswerte daran: Der noch aus der vorherigen Legislatur stammende Entwurf wurde nicht an den von Ursula von der Leyen verkündete GreenDeal oder das Pariser Klimaabkommen angepasst.

Neu eingeführt wurden lediglich:

·       Ecoschemes mit Inkrafttreten der Reform ein, allerdings wurden die Anwendungsbereiche so verwässert, dass ihre ökologische Lenkungswirkung verpufft,

·       Beibehaltung der 5 % ökologischen Vorrangflächen, auf denen aber Zwischenfrüchte angebaut werden dürfen.

·       Grundsätzliche Orientierung der GAP an den Pariser Klimaabkommen, aber ohne definierte Ziele oder Maßnahmen

Abgelehnt wurde :

·        Farm2Fork Initiative wurde nicht aufgenommen

·       Artschutzantrag und

·       Korruptionsvermeidungsanträge wurden von der Mehrheit überstimmt.

Insgesamt ein enttäuschendes Ergebnis, urteilt der Deutsche Naturschutzring.  Kritik im Vorfeld gab es auch durch den europäischen Rechnungshof der aus Finanzgründen mehr Nachhaltigkeit forderte. Ablehung gab es auch durch die Zuständigen Kommissare Frans Timmermanns,Janusz Wojciechowski.

Es folgt nun die Diskussion der EU -Agrarminister*innen  und eine Einigung zwischen Minstererrat und Parlament im sogenannte Triolog, Vermutlich nicht vor März 2021.

Die gestartet Kampange #withdrawthecap, fordert Ursula von der Leyen auf diesen Gesetzesentwurf zu stoppen., da er doch ihrem GreenDeal als auch der Biodiversitätsstragie und den Klimazielen zuwiederläuft.  Hier geht’s zur Onlinepetion . Macht mit!

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